Der Standard
VSME: der schlanke Weg zum Nachhaltigkeitsbericht
Der Voluntary Sustainability Reporting Standard wurde von der EFRAG entwickelt und liegt als Empfehlung (EU) 2025/1710 vor. Er beschreibt, welche Nachhaltigkeitsangaben ein KMU machen kann, ohne den vollen Umfang der ESRS zu erfüllen.
Freiwillig
Der Standard ist eine Empfehlung, keine Pflicht. Der Anlass kommt fast immer von Geschäftspartnern.
Für nicht-börsennotierte KMU
Gedacht für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht selbst unter die CSRD fallen.
Zwei Module
Das Basismodul B1–B11 ist der Mindestumfang. Das Comprehensive-Modul C1–C9 kommt hinzu, wenn Geschäftspartner mehr verlangen.
Keine Prüfpflicht
Eine externe Prüfung des Berichts ist nach dem Standard nicht vorgeschrieben.
Basismodul
B1 bis B11 – der Mindestumfang
Elf Angaben, gruppiert nach Allgemeinem, Umwelt, Sozialem und Governance. Genau diese Struktur bildet der Fragebogen ab.
Allgemeines
- B1Grundlagen
- B2Praktiken & Policies
Umwelt
- B3Energie & THG
- B4Umweltverschmutzung
- B5Biodiversität
- B6Wasser
- B7Ressourcen & Abfall
Soziales
- B8Belegschaft
- B9Gesundheit & Sicherheit
- B10Vergütung & Schulung
Governance
- B11Korruption & Bestechung
Comprehensive-Modul
C1 bis C9 – wenn Geschäftspartner mehr verlangen
Ergänzende Angaben, die Banken, Investor:innen und Großkunden über das Basismodul hinaus anfragen.
Rechtsgrundlage
Empfehlung (EU) 2025/1710
Der normative Text besteht aus dem Standard selbst (Anhang I), praktischen Leitlinien (Anhang II) sowie Glossar und Anlagen. ESG Norma zitiert im Fragebogen jeweils die Nummer, aus der eine Angabe stammt.
So steht neben jeder Frage, worauf sie sich stützt – etwa Nr. 38 (c) für den Massenstrom der verwendeten Materialien. Sie können jede Angabe im Originaltext nachschlagen, statt sie glauben zu müssen.
So arbeitet der FragebogenDen Standard einmal durchgehen – geführt.
Der Fragebogen bildet B1 bis B11 vollständig ab und ist dauerhaft kostenlos.